Hauptstelle Lohne Anfahrt
Tafel Lohne e.V. Bakumer Str. 13 49393 Lohne
Öffnungszeiten: Dienstag 14.30 - 16.30 Uhr
Für Senioren: Dienstag 14.00 - 14.30 Uhr
Ausgabestelle Damme Anfahrt
Tafel Lohne e.V. Am Tiefen Weg 12 49401 Damme
Öffnungszeiten: Donnerstag 14.00 - 15.30 Uhr
Ausgabestelle Vechta Anfahrt
Tafel Lohne e.V. Oldenburger Str. 132 49377 Vechta
Öffnungszeiten: Freitag 13.30 - 16.00 Uhr
Ausgabestelle Visbek Anfahrt
Tafel Lohne e.V. Am Klosterplatz 17 49429 Visbek
Öffnungszeiten: Montag 15.00 - 16.30 Uhr

Sie sind bedürftig?


Wenn Sie bedürftig sind helfen wir Ihnen gern. Sie benötigen einen Tafelausweis, um Lebensmittel von der Tafel Lohne zu erhalten.

Wichtiger Hinweis: ab dem 31.01.2023 können wieder Neukunden aufgenommen werden.

 

Wer gilt als bedürftig?

Häufig hängt die Bedürftigkeit mit längerer Arbeitslosigkeit zusammen. Langzeitarbeitslose erhalten nach Überprüfung durch das Jobcenter  Arbeitslosengeld  II. Die Höhe dieser Zahlungen richtet sich danach, ob die Betroffenen zusätzliches Einkommen oder Vermögen besitzen, das für die Lebenshaltung genutzt werden kann. Ebenso können Rentner, Alleinerziehende oder Geringverdiener einen Ausweis erhalten. Mit dem Ausweis sind Sie berechtigt, ein- oder zweimal in der Woche einzukaufen.. Wohnen mehrere Personen in einem Haushalt zusammen, werden zusätzliche Einkommen zugrunde gelegt.

Bei unseren Überprüfungen der Einkommenshöhen müssen wir immer wieder feststellen, dass erschreckend viele Rentnerinnen und Rentner mitunter weit unter diesen Einkommensgrenzen liegen. Ebenso sind unter den Bedürftigen viele alleinerziehende Mütter oder Väter oder Personen mit Zeitverträgen.

Personen, die Mitteilungen des Jobcenters vorlegen können, wonach sie einschließlich des Arbeitslosengeldes nicht über mehr als 950,- Euro verfügen, können  von der Tafel Lohne für ½ Jahr einen Ausweis erhalten.  Wohnen mehrere Personen in einem Haushalt zusammen, werden zusätzliche Einkommen bis zu einer bestimmten Obergrenze zugrunde gelegt. Gleiches gilt für Rentner oder Geringverdiener.

Die Einkommensgrenzen für Einzelpersonen beträgt 1250,00 Euro. Jeder weitere Erwachsene in der Bedarfsgemeinschaft/ Familie darf zusätzlich 400,00 Euro Einkommen haben. Für Kinder unter 16 Jahre werden 250,00 Euro, über 16 Jahre 300,00 Euro akzeptiert.

Antragsstellung:

Anträge auf Ausstellung eines Tafelausweises können abgegeben werden:

  • Hauptstelle in Lohne: jeden Dienstag von 11.00 bis 12.30 Uhr
  • Nebenstelle in Vechta: jeden Freitag von 12.00 bis 13.00 Uhr

In den Ausgabestellen Damme und Visbek ist dies nur während der Ausgabezeiten möglich.

Benötigte Dokumente für die Antragsstellung:

  • Mitteilungen des Jobcenters über die Höhe des
    Arbeitslosengeldes I oder II
  • Verdienstbescheinigungen oder Rentenmitteilungen
  • Mietverträge
  • Personalausweise